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Warum einen Hovawart aus dem RZV?!

Der Rassezuchtverein für Hovawart Hunde e.V. (RZV) ist auf internationaler Ebene der älteste und größte Zuchtverein für diese Hunderasse. Er ist integriert im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und der Weltorganisation der Kynologie, der FCI. Ferner ist er Mitglied der IHF (Internationale Hovawart-Föderation), deren Präsidentschaft traditionell vom RZV inne gehalten wird. Derzeit gibt es 5.000 Mitglieder im RZV, die über Deutschland verteilt in 7 Landesgruppen betreut werden. Der Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde hat den Status eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins.

Der RZV hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit seiner Zucht im bestmöglichen Maße dazu beizutragen, dass der Hovawart ein Hund ist und bleibt, der durch Gesundheit, Wesenssicherheit, Schönheit aber auch hundesportliche Leistungsbereitschaft seinen Besitzern Freude bereitet.

Diese anspruchsvollen Zuchtziele können nur durch unsere strengen Zuchtbestimmungen erreicht werden, die schon seit vielen Jahren das Zuchtgeschehen im RZV regeln.

Ein herausragendes Beispiel ist die Bekämpfung der genetisch bedingten Hüftgelenksdysplasie (HD). Hier führte der RZV schon vor über 30 Jahren das Pflichtröntgen der Hüfte für alle Hunde ein, deren Besitzer eine Zuchtzulassung anstreben. Die ältesten HD-Ergebnisse reichen in das Jahr 1955 zurück. So konnte die Erkrankung im Laufe der Jahre auf ein verschwindend geringes Maß zurück gedrängt werden, weil dem RZV das umfangreichste Datenmaterial zur Verfügung steht, das es gibt. Mittlerweile gilt der RZV nicht nur rasseübergreifend sondern auch weltweit als Vorbild im Kampf gegen die Hüftgelenksdysplasie.

Seitdem uns die EDV-Technik zur Verfügung steht, wird im RZV die gesamte Zuchtplanung durch ein Computer-Programm unterstützt, welches der Zuchtwertschätzung dient. Das heißt, unsere Zuchtwarte wie auch die einzelnen Züchter sind so in der Lage, durch das laufend eingepflegte Datenmaterial die geplanten Verpaarungen im Hinblick auf Chancen und Risiken besser einzuschätzen.
Aber auch Krankheiten, die erst in der jüngeren Vergangenheit in Erscheinung traten werden in der Vereinsdatenbank konsequent protokolliert. Der RZV hat die weltweit größte Datenbank über Hovawarte, die mit verlässlichen Abstammungsnachweisen bis ins das Jahr 1924 reicht und rund 75.000 Hunde beinhaltet.


 

Ein Zuchthund im RZV muss folgende Vorraussetzungen erfüllen!!!!!

* Die Zuchthunde müssen mindestens zwei Zuchtprüfungen bestehen.
* Die Zuchthunde müssen frei von erblichen Augenerkrankungen sein.
* Zuchthunde müssen anhand der Untersuchung auf
* Hüftgelenksdysplasie (HD) "HD-A1, HD-A2, HD-B1 oder HD-B2"
* als Ergebnis vorweisen.
* Der Hovawart muss mindestens, ab der Zwischenklasse, an einer
* Ausstellung teilnehmen und dort von einem Spezialzuchtrichter
* die Formwertnote mind. "gut" erhalten.
* Die Zuchthündin muss, wenn sie das 1. Mal belegt wird, mindestens zwei
+ Jahre alt sein.
* Die Zuchthündin darf nur bis zum achten Lebensjahr belegt werden.
* Wenn die Zuchthündin mehrere Würfe bekommt, hat sie zwischen den
* einzelnen Würfen eine ausreichend lange Pause um sich zu regenerieren.
* Die Hündin ist für drei Würfe freigegeben. Für zusätzliche Belegungen
* entscheidet jeweils die Zuchtleitung über die Wiederfreigabe.
* Der Rüde ist für fünf Deckakte freigegeben. Hat er an der freiwilligen
* Herzuntersuchung teilgenommen, ist er für sechs Deckakte freigegeben.
* Die Zuchthündin darf nur einmal vom gleichen Rüden gedeckt werden,
* somit bleibt die genetische Vielfalt erhalten.
* Der Inzuchtkoeffizient muss/sollte sehr niedrig sein.


Deshalb sollte es ein Welpe vom RZV-Züchter sein!!!!!

* Die RZV-Züchter müssen an einer zweitägigen Züchterschulung
* teilnehmen. Auf dieser Schulung erhalten sie alle notwendigen
* Informationen über Welpenaufzucht, Welpenprägung und Pflege
* der Zuchthündin.
* Die Wurfstätte, Raum wie Umgebung, Aufenthalt der Welpen in den 8 Wochen usw.,
* wird vor dem ersten Wurf von dem Zuchtwart überprüft. Ebenfalls wird überprüft,
* ob der Züchter genügend Zeit für die Aufzucht der Welpen hat. Wenn alles in Ordnung ist,
* ist die Zuchtstätte frei gegeben. Sollte der Züchter umziehen, wird eine neue Zuchtstätten-
* abnahme vorgenommen.
* die Zuchthunde leben bei uns in der Familie, sie sind unser sogenannter* ständiger Schatten.
* Bei der Deckrüdenauswahl steht der zuständige Zuchtwart dem Züchter
* zur Seite. Ist ein passender Deckrüde gefunden, muss dieser auch vom
* Landesgruppenzuchtwart des Deckrüdenbesitzers genehmigt werden. So
* eine Deckerüdensuche und -auswahl ist sehr intensiv und dauert schon
* eine Weile. Alles ist mit viel Zeit und Aufwand verbunden.
* Der Züchter darf gleichzeitig nur mit einer Hündin züchten. Grund dafür ist, der Züchter
* soll seine gesamte Aufmerksamkeit der Mutterhündin und ihren Welpen widmen.
* Der geschulte und zuständige Zuchtwart für den jeweiligen Züchter
* begleitet während der Deckrüdensuche wie für die gesamte Zeit der
* Aufzucht der Welpen den Züchter in allen Belangen zu jeder Zeit.
* Der Zuchtwart nimmt den liegenden Wurf 3x ab.
* Die 1. Wurfabnahme erfolgt in der 1. Lebenswoche, die 2. Abnahme
* erfolgt zwischen der 4. und 5. Lebenswoche und die 3. Abnahme erfolgt
* in der 8. Woche. So haben die Zuchtwarte einen genauen Überblick über die Entwicklung
* der Welpen.
* Bei der 3. Wurfabnahme werden die Welpen sehr genau angeschaut,
* besonders auf Fehler im Aussehen und mögliche Krankheiten bzw.
* Anomalien. Zusätzlich wird ein Welpenwesenstest durchgeführt wie sich
* die Welpen zu genau diesem Zeitpunkt zeigen. Dieser Test wird nicht in
* ihrer gewohnten Umgebung (Welpenspielplatz) durchgeführt, sondern im
* Wohnhaus in einem Zimmer welches die Welpen nicht kennen.
* Die Ergebnisse werden in ein Wurfabnahmeprotokoll eingetragen.
* Die Welpen sind bei der Abgabe geimpft, entwurmt und gechipt.
* Sollte ein Hovawart aus dem RZV trotz aller züchterischer Sorgfalt
* trotzdem an einer bestimmten Erbkrankheit erkranken (was wir uns
* natürlich nicht wünschen), bekommt der Hundebesitzer einen Teil der
* Tierarztkosten durch den RZV erstattet. Hierfür wurde ein
* Solidaritätsfond eingerichtet, um Mitgliedern finanziell in dieser Situation zumindest ein
* wenig zu unterstützen.

 

Nun haben Sie einen Einblick gewinnen können, was Züchter und ihre Zuchthunde alles leisten müssen, um in die Zucht gehen zu können. Es ist ein hoher Anspruch an alle und wir machen es immer wieder gern.
Jedoch können wir Funktionsträger wie Richter, Zuchtwarte, Züchter usw....dies nur, wenn wir durch neue Mitglieder
und ihren Hunden in der Zucht die Hilfe bekommen!!!!!